Teilnahmebedingungen

Mitglied im Bayerischen Jugend-Barockorchester kann werden, wer 12 bis 19 Jahre alt ist und sein modernes Instrument auf fortgeschrittenem Niveau spielt. Ausnahmen von den Altersgrenzen sind nach Absprache möglich.

Das Bayerische Jugend-Barockorchester spielt jedes Schuljahr in ca. fünf Probenphasen (in den Ferien) von jeweils vier bis acht Tagen,  und an drei bis vier Konzertwochenenden. Wenn es Gründe gibt, kann auch einmal eine Probenphase ausgelassen werden. Es sollte jedoch eine Entscheidung für die Mitgliedschaft für mindestens ein ganzes Jahr getroffen werden, weniger ist nicht sinnvoll.

1. Mitglied im Bayerischen Jugend-Barockorchester (BayJuBa) kann werden, wer 12 bis 19 Jahre alt ist und sein Instrument auf fortgeschrittenem Niveau spielt. Ausnahmen von den Altersgrenzen sind nach Absprache möglich.

2. Mitglieder spielen alle Arbeitsphasen (in der Regel fünf pro Schuljahr, in den Ferien, mit einer Länge von vier bis acht Tagen) und alle Konzerte des Jugend-Barockorchesters.

3. Für die Arbeitsphasen wird eine Teilnahmegebühr von ca. 25,00 bis 35,00 Euro pro Tag erhoben, abhängig von den Kosten des Jugendhauses; Geschwister können eine Ermäßigung erhalten. Mitglieder erhalten dafür Übernachtung und Vollverpflegung im Jugendhaus, dazu Coaching bzw. Unterricht auf dem Instrument. Die genauen Kosten werden für jede Arbeitsphase bei der Ausschreibung bekannt gegeben, für Minderjährige erfolgt für jede Arbeitsphase eine eigene Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Der größere Anteil der Kosten wird von Stiftungen und öffentlichen Förderern finanziert.

4. Für ihre eigenen Instrumente sind die Mitglieder selbst verantwortlich, für diese und für das gesamte Eigentum wird während der Arbeitsphasen keine Haftung übernommen. Leihinstrumente sind sehr sorg-sam zu behandeln.

5. Mitglieder können – bei Bedarf – ein Leihinstrument bekommen, das sie zwischen den Arbeitsphasen behalten um darauf zu üben und ihre Fertigkeiten zu vervollkommnen. Für die Überlassung des Leih­instru­ments wird ein Beitrag zu den Kosten der Sammelversicherung des BayJuBa erhoben. Die Einzel­heiten werden in einem individuellen Leihvertrag geregelt.

6. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung beantragt. Sie wird gültig, wenn eine Bestätigung ergangen und der Teilnahmebeitrag entrichtet ist. Bei begründetem Rücktritt von der Anmeldung zu einer Arbeitsphase (z.B. wegen Krankheit) werden nur bereits angefallene Kosten (z.B. Rücktrittskosten des Jugendhauses für Übernachtung) einbehalten.

7. Träger des Jugend-Barockorchesters und damit Veranstalter der Arbeitsphasen ist der gemeinnützige Le Nuove Musiche e.V., organisatorischer Leiter ist Ralf Jaensch, der auch Diplom-Sozialpädagoge ist. Die Aufsicht über minderjährige Mitglieder wird bei Arbeitsphasen mit Übernachtung übernommen. Die Ar­beits­phasen beginnen und enden in der Regel in den Jugendhäusern, für An- und Abreise sind Mitglieder und Eltern selbst verantwortlich. Die Mitglieder haben Anweisungen der Leiter zu befolgen.

8. Urheberrechte für alle musikalischen Darbietungen des Jugend-Barockorchesters gehen auf Le Nuove Musiche e.V. über. Die Mitglieder und deren Erziehungsberechtigte stimmen Ton-, Foto- und Filmaufnahmen bei Arbeitsphasen und Auftritten zu, die ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Den Veröffentlichungen von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Internet, auf Ton- und Bildträgern und in Druckwerken stimmen die Mitglieder und deren Erziehungsberechtigte zu.

Kontakt und Informationen Le Nuove Musiche e.V. · Ralf Jaensch · Telefon 089/36 79 28 · musiche@t-online.de · www.bayjuba.de

Stand März 2020